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   OLG Hamm, 02.02.2021 - 34 U 97/20   

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OLG Hamm, 02.02.2021 - 34 U 97/20 (https://dejure.org/2021,3665)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.02.2021 - 34 U 97/20 (https://dejure.org/2021,3665)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Februar 2021 - 34 U 97/20 (https://dejure.org/2021,3665)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2021 - 34 U 97/20
    Der objektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit ist vielmehr nur dann gegeben, wenn weitere Umstände hinzutreten, die das Verhalten der handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen lassen (so auch Pressemitteilung des BGH, Beschl. v. 19.01.2021 - VI ZR 433/19).

    Die Annahme von Sittenwidrigkeit setzt jedenfalls voraus, dass diese Personen bei der Entwicklung und/oder Verwendung der temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems in dem Bewusstsein handelten, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahmen (BGH, Beschl. v. 19.01.2021 - VI ZR 433/19).

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2021 - 34 U 97/20
    Der Einsatz eines sogenannten Thermofensters ist nicht mit der Fallkonstellation zu vergleichen, die dem Urteil des BGH vom 25.05.2020 (VI ZR 252/19; Motortyp EA189) zugrunde liegt.
  • LG Essen, 07.07.2020 - 19 O 14/20

    Diesel-Abgasthematik

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2021 - 34 U 97/20
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Essen (19 O 14/20) vom 07.07.2020 wird zurückgewiesen.
  • OLG Brandenburg, 05.05.2021 - 11 U 223/20

    Rechte des Käufers eines mit einem Motor des Typ OM 651 ausgestatteten Pkw der

    Der Senat schließt sich auch insoweit der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung an, wonach bei Abschalteinrichtungen, wie auch dem Thermofenster, die vom Grundsatz her im normalen Fahrbetrieb in gleicher Weise arbeiten, wie auf dem Prüfstand, und bei denen als Rechtfertigung ein Motor- oder Bauteilschutz ernsthaft angeführt werden könnte, ohne konkrete Anhaltspunkte nicht unterstellt werden kann, dass die Verantwortlichen in dem Bewusstsein handelten, möglicherweise eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden (vgl. Senatbeschl. v. 29.01.2021 - 11 U 113/20, BeckRS 2021, 7532 Rn. 29; OLG Hamm, Beschl. v. 02.02.2021 - I-34 U 97/20, BeckRS 2021, 3050; OLG Stuttgart, Urt. v. 11.12.2020 - 3 U 101/18, BeckRS 2020, 37652 Rn. 47 m.w.N.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 20.04.2020 - 1 U 103/19, BeckRS 2020, 10519 Rn. 22).
  • OLG Brandenburg, 14.06.2021 - 11 U 173/20

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Mercedes mit einem Motor der Baureihe

    Der Senat schließt sich auch insoweit der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung an, wonach bei Abschalteinrichtungen, wie auch dem Thermofenster, die vom Grundsatz her im normalen Fahrbetrieb in gleicher Weise arbeiten, wie auf dem Prüfstand, und bei denen als Rechtfertigung ein Motor- oder Bauteilschutz ernsthaft angeführt werden könnte, ohne konkrete Anhaltspunkte nicht unterstellt werden kann, dass die Verantwortlichen in dem Bewusstsein handelten, möglicherweise eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden (vgl. Senatbeschl. v. 29.01.2021 - 11 U 113/20, BeckRS 2021, 7532 Rn. 29; OLG Hamm, Beschl. v. 02.02.2021 - I-34 U 97/20, BeckRS 2021, 3050; OLG Stuttgart, Urt. v. 11.12.2020 - 3 U 101/18, BeckRS 2020, 37652 Rn. 47 m.w.N.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 20.04.2020 - 1 U 103/19, BeckRS 2020, 10519 Rn. 22).
  • LG Kassel, 30.11.2021 - 8 O 245/21
    Die Annahme von Sittenwidrigkeit setzt jedenfalls voraus, dass diese Personen bei der Entwicklung und/oder Verwendung der temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems in dem Bewusstsein handelten, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahmen (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19 - OLG Hamm, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 34 U 97/20 -).
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